Das Arbeitseinkommen lässt sich nicht so leicht steigern. Deshalb stelle ich Ihnen Möglichkeiten unter den verschiedenen Stichwörtern vor, wie Sie Ihr Netto aus einem Arbeitseinkommen optimieren können. Der Arbeitgeber spart oft selbst dabei.

2012

die 2010 Steuerkarte gilt weiter. Das ELSTAM-Verfahren wird wohl erst im April eingeführt. Dabei holen sich die Arbeitgeber Ihre Steuermerkmale von einer zentralen Stelle.

Dezember 2011

wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Netto sich erhöht hat. Es liegt an dem von 920 auf 1000 € erhöhten Arbeitnehmerauschbetrag.

Freiwillig Versicherte 2010

Wenn Sie 2010 freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, dann nehmen Sie bitte Ihre Lohnsteuerbescheinigung zur Hand. Ist in der Zeile 25 und 26 der Gesamtbeitrag der Beiträge bescheinigt? In Zeile 24 steht der Arbeitgeberzuschuss?

2011

gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten. Die Eintragungen von 2010 gelten weiter. Sollten sich Ihre Verhältnisse 2011 ändern, dann lassen Sie dies auf der Steuerkarte 2010 ändern. Änderungen bei der Steuerklasse und den Kinderfreibeträgen müssen Sie dem Finanzamt anzeigen.

Krankenkassen

Immer mehr Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge. Wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder die Mitgliedschaft schon 18 Monate bestanden hat, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

hier geht es zum Krankenkassenvergleich

Lohnsteuerfreibetrag

Warten Sie nichts bis zur Steuererklärung 2010, sondern profitieren Sie schon jetzt von einem höheren Netto. Stellen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Bei 230 Arbeitstagen und einer Entfernung von 23 km haben Sie schon die Antragsgrenze erreicht. Vielleicht haben Sie noch weitere Werbungskosten wie Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung oder Handwerkerleistungen? Formulare gibt es hier unter dem Punkt Steuern.

Die richtige Steuerklasse

Wenn Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsam besteuert werden, dann sollte der, der 60 % des gesamten Verdienstes hat, die Steuerklasse III wählen. Falls jemand in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen beziehen wird, dann wäre für ihn die Steuerklasse III günstiger, weil sich danach die Zahlungen richten. Ist ein Ehegatte selbstständig, dann sollte der andere die III wählen.

Erholungszuschuss

Optimieren Sie Ihr Netto mit einem Erholungszuschuss für Sie von 156 €, für Ihre(n) Ehegattin(en) von 104 € und für das Kind von 52 €.

Belegschaftsrabatte

sind bis 4 % vom Endbetrag zulässig.

Waren-/Benzingutschein

Gutscheine sind als Sachbezüge kein Arbeitslohn, so lange ihr Wert monatlich nicht mehr als 44 Euro beträgt. Wird diese Grenze eingehalten, bleiben Gutscheine von Steuern und Sozialabgaben verschont. Wird diese Grenze überschritten, ist nicht nur der übersteigende Betrag pflichtig, sondern der komplette Betrag.

Auf dem Gutschein darf nur die Waren und die entsprechende Menge angegeben werden.
 

Verpflegungszuschuss

Der Arbeitgeber kann sich auf zwei verschiedene Arten an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:

1. Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder direkt an den Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 2,80 € je Mittagessen übernimmt, bleibt der Vorteil steuerfrei.

2. Bei Essensgutscheinen in Höhe von 5,90 € pro Tag müssen 2,80 € mit 25 % versteuert werden. Der Rest ist steuerfrei, Sozialabgaben fallen keine an.

Faktorverfahren

Ehefrauen mit Steuerklasse V haben durch das Faktorverfahren mehr Netto durch einen geringeren Steuerabzug.

Privatversicherte

Sie erhalten von Ihrer privaten Krankenversicherung eine Bescheinigung, die der Beitragszahlung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Geben Sie diese Ihrem Arbeitgeber, dann profitieren Sie 2010 von der erhöhten Vorsorgepauschale.

Geringfügige Beschäftigung

Verzichten auf eine geringfügige Beschäftigung von 400 Euro. Lassen sie sich 400,01 Euro auszahlen. Wenn Sie die Steuerklassen 1,2,3 oder 4 haben, zahlen Sie keine Steuern. Durch den Faktor in der Gleitzonenberechnung zahlen sie nicht den vollen Sozialversicherungsbeitrag, in der Zone von 400,01 - 800 Euro steigt er nur langsam an. Durch 1 Cent mehr haben Sie vollen Krankenversicherungsschutz, sind in der Pflegeversicherung versichert, erwerben Arbeitslosengeldansprüche und höhere Rentenansprüche inkl. Kuren etc. Auch ihr Arbeitgeber profitiert, er zahlt nur noch ca. 20 statt 30 Prozent SV-Abgaben.

Entgeltumwandlung

Wandeln Sie Brutto um in ein steuer- und sozialversicherungsfreies Brutto mit einer Direktversicherung. Durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanzieren sich ca. die Hälfte der Beiträge. Ihre Rentenansprüche verringern sich durch das niedrige Brutto ein wenig.


 

20.11.2012